Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
StageUp GbR · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Wartungs-, Reparatur-, Service- und Tuningarbeiten an Kraftfahrzeugen sowie über die Lieferung und den Einbau von Teilen zwischen der StageUp GbR (nachfolgend „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Für den B2B-Fileservice gelten ergänzend die Bestimmungen in § 11.
§ 2 Vertragsschluss
- Anfragen über unsere Website, per Telefon oder E-Mail sind unverbindlich. Die im Leistungskonfigurator angezeigten Werte sind unverbindliche Richtwerte.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs in unserem Betrieb einen Werkstattauftrag erteilt und wir diesen annehmen. Im Werkstattauftrag werden die zu erbringenden Leistungen und gegebenenfalls ein Fertigstellungstermin festgehalten. Der Auftraggeber erhält eine Kopie.
- Wir sind berechtigt, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen, soweit dies zur Ausführung des Auftrags erforderlich ist, und einzelne Arbeiten an qualifizierte Fachbetriebe weiterzugeben.
§ 3 Kostenvoranschlag und Preise
- Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Er ist nur verbindlich, wenn er schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird nur berechnet, wenn dies im Einzelfall vereinbart wurde; erteilt der Auftraggeber anschließend den Auftrag, werden diese Kosten angerechnet.
- Ohne Kostenvoranschlag rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand zu unseren jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen und Teilepreisen ab.
- Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind oder der Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten wird, holen wir vor der Ausführung die Zustimmung des Auftraggebers ein.
- Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Fertigstellung
- Ein Fertigstellungstermin ist nur verbindlich, wenn er schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
- Verzögert sich die Fertigstellung, etwa durch zusätzliche Arbeiten, Lieferzeiten von Teilen oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und nennen einen neuen Termin. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 5 Abnahme und Abholung
- Wir benachrichtigen den Auftraggeber über die Fertigstellung. Die Abnahme erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs in unserem Betrieb.
- Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung ab, können wir ein angemessenes, ortsübliches Standgeld berechnen.
- Bitte entfernen Sie Wertgegenstände vor der Übergabe aus dem Fahrzeug.
§ 6 Zahlung und Pfandrecht
- Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme und Aushändigung des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt bar oder per Karte.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis.
- Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Altteile
- Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs geworden sind.
- Ausgebaute Altteile händigen wir auf Wunsch aus; dieser Wunsch ist bei Auftragserteilung anzugeben. Andernfalls entsorgen wir sie fachgerecht. Bei Austauschteilen geht das Altteil an den Teilelieferanten zurück.
§ 8 Mängelansprüche
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 Abs. 1 und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bitte zeigen Sie Mängel möglichst bald nach ihrer Entdeckung an und geben Sie uns Gelegenheit zur Nachbesserung in unserem Betrieb. Wird das Fahrzeug wegen eines Mangels weit entfernt von unserem Betrieb fahruntüchtig, sprechen Sie uns bitte vor einer Fremdreparatur an. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Diese Haftungsregeln gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Softwareoptimierung und Leistungsmessung
- Änderungen an der Motor- oder Getriebesteuerung, die die Leistung erhöhen, können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (§ 19 StVZO), sofern sie nicht von einer amtlich anerkannten Prüforganisation abgenommen und, soweit erforderlich, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wir beraten den Auftraggeber vor Auftragserteilung dazu. Für die Abnahme und Eintragung ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Kfz-Versicherung über die Änderung zu informieren.
- Durch eine Softwareoptimierung können Hersteller-, Neuwagen- oder Gebrauchtwagengarantien sowie Kulanzleistungen entfallen. Der Auftraggeber sollte dies vor Auftragserteilung bei seinem Garantiegeber klären.
- Eine Leistungssteigerung kann zu einer höheren Belastung und einem erhöhten Verschleiß von Motor, Getriebe und Antriebsstrang führen. Wir stimmen die Software innerhalb technisch vertretbarer Grenzen ab.
- Voraussetzung für eine Optimierung ist ein technisch einwandfreier Zustand des Fahrzeugs. Der Auftraggeber teilt uns bekannte Mängel, Vorschäden und frühere Softwareänderungen vor Auftragserteilung mit. Lässt der Zustand des Fahrzeugs eine Optimierung nicht zu, können wir den Auftrag ablehnen oder abbrechen; bereits erbrachte Leistungen wie Diagnose oder Messung werden berechnet.
- Vor jeder Änderung sichern wir die Originalsoftware. Auf Wunsch stellen wir den Originalzustand gegen Berechnung des Aufwands wieder her.
- Bei der Leistungsmessung wird das Fahrzeug auf dem Prüfstand unter Volllast betrieben. Messergebnisse hängen von den Bedingungen der Messung ab, etwa Temperatur, Luftdruck, Kraftstoff und Fahrzeugzustand; geringe Abweichungen sind technisch bedingt. Leistungsangaben in Angeboten oder im Konfigurator sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
- Für Schäden, die auf einen bereits vor der Optimierung oder Messung vorhandenen Mangel oder Verschleiß zurückzuführen sind, haften wir nur, soweit wir sie zu vertreten haben.
§ 11 B2B-Fileservice
- Der Fileservice richtet sich ausschließlich an Unternehmer, insbesondere Kfz-Werkstätten, Händler und Tuningbetriebe (nachfolgend „Partner“).
- Wir erstellen Softwaredateien auf Grundlage der vom Partner übermittelten Originaldaten. Der Partner ist verantwortlich für das korrekte Auslesen und Aufspielen der Daten, die technische Eignung des Fahrzeugs sowie die Einhaltung der zulassungsrechtlichen Vorschriften und die Aufklärung seiner Kunden.
- Die gelieferten Dateien sind ausschließlich für das jeweils angegebene Fahrzeug bestimmt. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist nicht gestattet.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Mängelansprüche gilt § 8 Abs. 2, für die Haftung § 9.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen werden.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Schwäbisch Gmünd.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.